-
PKW (B)
- Kraftwagen
(PKW, Klein LKW, Zugmaschinen) bis 8 Sitzplätzen außer dem Lenkerplatz und mit max. 3500 kg höchst zulässiger Gesamtmasse.
- Leichte Anhänger
3500 kg + 750 kg höchst zulässige Gesamtmasse.
- Schwere Anhänger
PKW + Anhänger nicht mehr als 3500 kg höchst zulässige Gesamtmasse.
- B-Code 96
PKW + schwerer Anhänger nicht mehr als 4250 kg höchst zulässige Gesamtmasse
– 3 Theoriestunden
– 4 praktische Stunden
– keine Prüfung !!!!!!!
3 Möglichkeiten der Ausbildung:
Vollausbildung in der Fahrschule
- Beginn ab 17 Jahren und 6 Monaten
- 32 Theoriestunden
- 18 Fahrstunden ab dem 1.12.2016 ( Gesetzliche Änderung )
- Prüfung:
- Theorieprüfung am PC
Praktische Prüfung
(mit dem Schulfahrzeug)
Dualausbildung § 122 KFG
- Beginn ab 17 Jahren und 6 Monaten
- 32 Theoriestunden
- 6 Fahrstunden
- theoretische Einweisung für Begleiter und Schüler
- 1000 km Übungsfahrt mit dem Begleiter
- 1 Beobachtungsfahrt (Fahrlehrer, Schüler, Begleiter)
- 4 Fahrstunden
- 1 Fahrstunde (Prüfungsvorbereitung)
- Prüfung:
- Theorieprüfung am PC
Praktische Prüfung
(mit dem eigenen Fahrzeug, eventuell auch
mit dem Schulfahrzeug)
Begleiter dürfen sein:
- 1 oder 2 Personen, die in einem besonderen Naheverhältnis
zum Bewerber stehen - die mindestens 7 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen
- die während der letzten 3 Jahre Fahrzeuge der Führerscheinklasse B
gelenkt haben - in dieser Zeit keine schweren Verstöße gegen kraftfahrrechtliche
und straßenpolizeiliche Vorschriften begangen haben.
B L17 vorgezogene Lenkberechtigung ab 17 Jahren (§ 19 FSG)
- Beginn ab 15 ½ Jahren
- 32 Theoriestunden
- 12 Fahrstunden
- 1000 km Übungsfahrt + 1. Begleitende Schulung durch die Fahrschule
- wieder 1000 km Übungsfahrt + 2. Begleitende Schulung durch die Fahrschule
- wieder 1000 km Übungsfahrt
- 3 Fahrstunden mit der Fahrschule + Nachbesprechung
- Prüfung:
- Theorieprüfung am PC
nach 32 Theoriestunden möglich
Praktische Prüfung
(mit dem eigenen Fahrzeug, eventuell auch mit dem Schulfahrzeug)
Begleiter dürfen sein:
- 1 oder 2 Personen, die in einem besonderen Naheverhältnis
zum Bewerber stehen - die mindestens 7 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen
- die während der letzten 3 Jahre Fahrzeuge der Führerscheinklasse B
gelenkt haben - in dieser Zeit keine schweren Verstöße gegen kraftfahrrechtliche
und straßenpolizeiliche Vorschriften begangen haben.