Telefon: +43 4242 273 33 | E-Mail: info@fahrschule-herrgesell.at
PKW (B)DSC_0018_129
  • Kraftwagen
    (PKW, Klein LKW, Zugmaschinen) bis 8 Sitzplätzen außer dem Lenkerplatz und mit max. 3500 kg höchst zulässiger Gesamtmasse.
  • Leichte Anhänger 
    3500 kg + 750 kg höchst zulässige Gesamtmasse.
  • Schwere Anhänger
    PKW + Anhänger nicht mehr als 3500 kg höchst zulässige Gesamtmasse.
  • B-Code 96
    PKW + schwerer Anhänger nicht mehr als 4250 kg höchst zulässige Gesamtmasse
    – 3 Theoriestunden
    – 4 praktische Stunden
    – keine Prüfung !!!!!!!
3 Möglichkeiten der Ausbildung:
Vollausbildung in der Fahrschule
  • Beginn ab 17 Jahren und 6 Monaten
  • 32 Theoriestunden
  • 18 Fahrstunden ab dem 1.12.2016 ( Gesetzliche Änderung )
Prüfung:
Theorieprüfung am PC
Praktische Prüfung
(mit dem Schulfahrzeug)
Dualausbildung § 122 KFG
  •  07Beginn ab 17 Jahren und 6 Monaten
  • 32 Theoriestunden
  • 6 Fahrstunden
  • theoretische Einweisung für Begleiter und Schüler
  • 1000 km Übungsfahrt mit dem Begleiter
  • 1 Beobachtungsfahrt (Fahrlehrer, Schüler, Begleiter)
  • 4 Fahrstunden
  • 1 Fahrstunde (Prüfungsvorbereitung)
Prüfung:
Theorieprüfung am PC
Praktische Prüfung
(mit dem eigenen Fahrzeug, eventuell auch
mit dem Schulfahrzeug)

Begleiter dürfen sein:

  • 1 oder 2 Personen, die in einem besonderen Naheverhältnis
    zum Bewerber stehen
  • die mindestens 7 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen
  • die während der letzten 3 Jahre Fahrzeuge der Führerscheinklasse B
    gelenkt haben
  • in dieser Zeit keine schweren Verstöße gegen kraftfahrrechtliche
    und straßenpolizeiliche Vorschriften begangen haben.
B L17 vorgezogene Lenkberechtigung ab 17 Jahren (§ 19 FSG)
  • 08Beginn ab 15 ½ Jahren
  • 32 Theoriestunden
  • 12 Fahrstunden
  • 1000 km Übungsfahrt + 1. Begleitende Schulung durch die Fahrschule
  • wieder 1000 km Übungsfahrt + 2. Begleitende Schulung durch die Fahrschule
  • wieder 1000 km Übungsfahrt
  • 3 Fahrstunden mit der Fahrschule + Nachbesprechung
Prüfung:
Theorieprüfung am PC
nach 32 Theoriestunden möglich
Praktische Prüfung
(mit dem eigenen Fahrzeug, eventuell auch mit dem Schulfahrzeug)

Begleiter dürfen sein:

  • 1 oder 2 Personen, die in einem besonderen Naheverhältnis
    zum Bewerber stehen
  • die mindestens 7 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen
  • die während der letzten 3 Jahre Fahrzeuge der Führerscheinklasse B
    gelenkt haben
  • in dieser Zeit keine schweren Verstöße gegen kraftfahrrechtliche
    und straßenpolizeiliche Vorschriften begangen haben.