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DSC_0088_142Traktor (F)
  • Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Landwirtschaft, mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und ziehen von Anhängern, mit teilweise nicht mehr als 3500 kg höchstzulässige Gesamtmasse
Ausbildung:
Beginn mit 15 ½ Jahren
4 Theoriestunden als Ergänzung
4 Fahrstunden
Prüfung:
Theorieprüfung am PC
Praktische Prüfung