Führerscheinklassen

- Motorräder bis 125 ccm
- 5 Jahre Besitz des B Führerscheines
6 Fahrstunden
keine Prüfung - Vorstufe Klasse A
- ab 18
Motorräder bis 25 KW / 34 PS - Klasse A
- ab 21
alle Motorräder, auch mit Beiwagen
bis 400 kg Eigenmasse - Ausbildung:
- 8 Theoriestunden, 12 Fahrstunden
- Prüfung:
- Theoretische Prüfung am PC
(nur spezifische Motorradfragen)
Praktische Prüfung

- Kraftwagen
- (PKW, Klein LKW, Zugmaschinen)
bis 8 Sitzplätzen außer dem Lenkerplatz
und mit max. 3500 kg
höchst zulässiger Gesamtmasse. - * Leichte Anhänger
- 3500 kg + 750 kg
höchst zulässige Gesamtmasse - * Schwere Anhänger
- PKW + Anhänger nicht mehr als 3500 kg
höchst zulässige Gesamtmasse
3 Möglichkeiten der Ausbildung:
- Vollausbildung
- in der Fahrschule
- Dualausbildung
- § 122 KFG
- B L17
- vorgezogene Lenkberechtigung
ab 17 Jahren (§ 19 FSG)
Zur Vollausbildung
- Beginn ab 17 Jahren und 6 Monaten
- 32 Theoriestunden
- 13 Fahrstunden (mindestens)
- Prüfung:
- Theorieprüfung am PC
Praktische Prüfung
(mit dem Schulfahrzeug)
Zur Dualausbildung

- Beginn ab 17 Jahren und 6 Monaten
- 32 Theoriestunden
- 6 Fahrstunden
- theoretische Einweisung für Begleiter und Schüler
- 1000 km Übungsfahrt mit dem Begleiter
- 1 Beobachtungsfahrt (Fahrlehrer, Schüler, Begleiter)
- 4 Fahrstunden
- 1 Fahrstunde (Prüfungsvorbereitung)
- Prüfung:
- Theorieprüfung am PC
Praktische Prüfung
(mit dem eigenen Fahrzeug, eventuell auch
mit dem Schulfahrzeug)
Begleiter dürfen sein:
- 1 oder 2 Personen, die in einem besonderen Naheverhältnis
zum Bewerber stehen - die mindestens 7 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen
- die während der letzten 3 Jahre Fahrzeuge der Führerscheinklasse B
gelenkt haben - in dieser Zeit keine schweren Verstöße gegen kraftfahrrechtliche
und straßenpolizeiliche Vorschriften begangen haben.
Zur B L17: (vorgezogene Lenkberechtigung)

- Beginn ab 16 Jahren
- 32 Theoriestunden
- 12 Fahrstunden
- 1000 km Übungsfahrt + 1. Begleitende Schulung durch die Fahrschule
- wieder 1000 km Übungsfahrt + 2. Begleitende Schulung durch die Fahrschule
- wieder 1000 km Übungsfahrt
- 3 Fahrstunden mit der Fahrschule + Nachbesprechung
- Prüfung:
- Theorieprüfung am PC
ab dem 17. Geburtstag
Praktische Prüfung
(mit dem eigenen Fahrzeug, eventuell auch
mit dem Schulfahrzeug)
Begleiter dürfen sein:
- 1 oder 2 Personen, die in einem besonderen Naheverhältnis
zum Bewerber stehen - die mindestens 7 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen
- die während der letzten 3 Jahre Fahrzeuge der Führerscheinklasse B
gelenkt haben - in dieser Zeit keine schweren Verstöße gegen kraftfahrrechtliche
und straßenpolizeiliche Vorschriften begangen haben.

- Schwerer Anhänger (mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg höchstzulässige Gesamtmasse)
- Wenn die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges übersteigt oder die höchstzulässige Gesamtmasse
von Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg überschreitet
- Ausbildung:
- Beginn mit 17 Jahren und 6 Monaten
4 Theoriestunden
2 Fahrstunden
- Prüfung:
- Theorieprüfung am PC
(nur spezifische E zu B Fragen)
Praktische Prüfung

- Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Landwirtschaft, mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und ziehen von Anhängern, mit teilweise nicht mehr als 3500 kg höchstzulässige Gesamtmasse
- Ausbildung:
- Beginn mit 16 Jahren
8 Theoriestunden
4 Fahrstunden - Prüfung:
- Theorieprüfung am PC
Praktische Prüfung

- Lastkraftwagen, alle Fahrzeuge der Klasse F
- Ausbildung:
- Beginn mit 17 Jahren und 6 Monaten
10 Theoriestunden
8 Fahrstunden - Prüfung:
- Theorieprüfung am PC
Praktische Prüfung
- schwere Anhänger (über 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse)
in Verbindung mit einer Lenkberechtigung der Klassen B, C 1, C oder D
- Ausbildung:
- Beginn mit 17 Jahren und 6 Monaten
6 Theoriestunden
4 Fahrstunden - Prüfung:
- Theorieprüfung am PC
(nur spezifische E zu C Fragen)
Praktische Prüfung
- LKW, Sattelkraftfahrzeuge, LKW mit Anhänger, alle Fahrzeuge der Klasse F
- Ausbildung:
- Beginn mit 17 Jahren und 6 Monaten
16 Theoriestunden
6 Fahrstunden C
4 Fahrstunden E - Prüfung:
- Theoretische Prüfung am PC
Praktische Prüfung

- Mopeds
- Quads
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Invalidenkraftzeuge
- Ausbildung:
- Beginn mit 14 Jahren und 6 Monaten möglich
(Bis zum 16. Lebensjahr Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig)
6 Theoriestunden
8 Fahrstunden
Freunde haben gemeinsam ihre Fahrstunde!
- Prüfung:
- Theoretische Prüfung
- Bitte bring uns
zur Anmeldung mit: - Deinen Reisepass
Deine Geburtsurkunde
1 EU Passbild
